Theoretische Ausbildung
In der theoretischen Ausbildung erlernen Sie medizinisches Grundlagenwissen aus den Bereichen Anatomie und Physiologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre. Ebenso wird Wissen zur Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde und sozialwissenschaftliche Grundlagen, wie Psychologie, Pädagogik und Medizinsoziologie vermittelt.
Sie erlernen zudem unterschiedliche Therapiemethoden und lernen die Behandlungsverfahren des Ergotherapeuten kennen. Auch der Einsatz von handwerklichen und gestalterischen Techniken steht auf dem Lehrplan.
In der Ausbildung werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen ergotherapeutischen Tätigkeit erforderlich sind:
in Vorbereitung der ergotherapeutischen Tätigkeit:
konstruktiv-strukturierende und kreativ-gestalterische Handwerkstechniken anwenden,
Einzel- und Gruppentherapien leiten,
kommunikative Techniken beherrschen
in direkter Zusammenarbeit mit Klienten:
Anamnese erheben und einen Befund auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen erstellen,
eine Behandlungsplanung mit Zielformulierung und Auswahl geeigneter therapeutischer Verfahren, Mittel und Medien erarbeiten
in Nachbereitung der therapeutischen Behandlung:
therapeutisches Geschehen reflektieren,
individuell angepasste Hilfsmittel entwickeln,
Patienten und Angehörige beraten und anleiten
mit anderen an der Therapie beteiligten Personen zusammenarbeiten, organisatorische und administrative Tätigkeiten durchführen, Möglichkeiten der Weiterbildung nutzen
Berufspraktische Ausbildung
Um das erlernte theoretische Wissen anzuwenden und die eigene therapeutische Kompetenz zu entwickeln, werden während der Ausbildung die nachfolgenden Praktika durchlaufen.
Bereiche:
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arbeitstherapeutisch
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neurophysiologisch, neuropsychologisch, motorisch- funktionell
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psychiatrisch, psychosozial, psychosomatisch
Prüfungen
schriftliche Prüfungen
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Allgemeine Krankheitslehre; Spezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosoziale Aspekte; Grundlagen der Arbeitsmedizin
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Psychologie und Pädagogik; Behindertenpädagogik; Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
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Motorisch-funktionelle Behandlungsverfahren; Neurophysiologische Behandlungsverfahren; Neuropsychologische Behandlungsverfahren; Psychosoziale Behandlungsverfahren; Arbeitstherapeutische Verfahren
mündliche Prüfungen
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Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie
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Medizinsoziologie und Gerontologie
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Grundlagen der Ergotherapie
praktische Prüfungen
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Anfertigung eines Werkstückes, einer Schiene, eines Hilfsmittels oder eines anderen therapeutischen Gegenstands sowie Analyse der therapeutischen Einsatzmöglichkeit
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ergotherapeutische Behandlung eines Patienten oder einer Patientengruppe, unter vorheriger Erstellung eines Prüfungsberichtes über die ergotherapeutische Befunderhebung, die Behandlungsplanung und deren Durchführung
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 21.Februar 2020
Sächsisches Staatsministerium für Kultus - Lehrplan für die Berufsfachschule für Ergotherapie
ErgThAPrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
ErgThG - Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten